Rechnungsnummern mitzählen
Als Kleinunternehmer darfst du die Nummer bei der vereinfachten Rechnung weglassen.
Details
Für Rückfragen hilft sie trotzdem, und BuchhaltGenie zählt sie mit.
Die Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer gibt es hier als PDF und als Word.
Beispielbetrieb
Musterstraße 12, 1010 Wien
Empfänger
Café Nordlicht e.U.
Lindengasse 7, 1070 Wien
Rechnung RE-2026-00026
Rechnungsdatum: 10.10.2026
Workshop Buchhaltung
4 Stunden · € 120,00 je Stunde
Leistungsdatum: 10.10.2026
Gesamtbetrag
€ 480,00
Fällig am 24.10.2026
Umsatzsteuerfrei – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Als Kleinunternehmer reichen sechs Angaben, mit Umsatzsteuer sind es elf. Bis € 400 brutto reicht eine vereinfachte Rechnung.
Von Bernhard Götzendorfer, Stand:
Den Namen deines Kunden kannst du freiwillig für Rückfragen ergänzen.
BuchhaltGenie rechnet mit 0 %, 4,9 %, 10 %, 13 %, 20 %. Den Satz von 4,9 % für die Lieferung bestimmter Grundnahrungsmittel gibt es seit 1. Juli 2026. Für Lieferungen davor bietet das Formular ihn nicht an. Verrechnest du Posten mit verschiedenen Steuersätzen, trennst du die Beträge je Satz (§ 11 Abs. 5 UStG).
| Bis € 400 brutto | Vereinfachte Rechnung, auch mit Umsatzsteuer. Name des Kunden, Nummer und UID dürfen fehlen. |
|---|---|
| Als Kleinunternehmer | Vereinfachte Rechnung bei jedem Betrag im Inland, auch an Firmen (§ 11 Abs. 6 UStG). |
| Reverse Charge ins EU-Ausland | Dein Kunde schuldet die Steuer. Du weist keine aus. |
Bis einschließlich € 400 brutto reicht eine vereinfachte Rechnung. Darauf stehen: das Rechnungsdatum, dein Name und deine Anschrift, was du geliefert oder geleistet hast, wann das war, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Name und Anschrift des Kunden, die Rechnungsnummer, die UID-Nummer und der getrennte Steuerbetrag dürfen fehlen.
Als Kleinunternehmer darfst du für Umsätze ab 1. Jänner 2025 im Inland bei jedem Betrag so eine vereinfachte Rechnung schreiben (§ 11 Abs. 6 UStG). Das gilt auch für Rechnungen an Firmen in Österreich. BuchhaltGenie kennt deinen Steuerstatus und bietet dir das beim Ausstellen von selbst an.
Die kurze Rechnung darfst du im Inland bei jedem Betrag schreiben. Den Namen deines Kunden kannst du freiwillig für Rückfragen ergänzen. Rechnungsdatum und Leistungsdatum gehören beide hinein.
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen steht auf der Rechnung ein Hinweis, dass die Befreiung gilt. Einen festen Wortlaut schreibt das Gesetz nicht vor. BuchhaltGenie setzt: „Umsatzsteuerfrei – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG".
Bei Reverse Charge schuldet dein Kunde die Steuer. Du weist keine Steuer aus. Zusätzlich zu den übrigen Angaben gehören auf die Rechnung ein Hinweis, dass die Steuerschuld auf deinen Kunden übergeht, deine UID-Nummer und die gültige UID deines Kunden. Ausstellen musst du sie bis zum 15. des Folgemonats.
Für Lieferungen an Firmen in anderen EU-Staaten, für Leistungen ins EU-Ausland mit Reverse Charge und im Versandhandel gilt die vereinfachte Rechnung nicht. Dann brauchst du die vollständigen Angaben.
Als Kleinunternehmer darfst du die Nummer bei der vereinfachten Rechnung weglassen.
Für Rückfragen hilft sie trotzdem, und BuchhaltGenie zählt sie mit.
Eine ausgestellte Rechnung änderst du nicht mehr.
Du stornierst oder berichtigst sie mit einem neuen Beleg, der auf sie verweist. Überschreibst du die Datei trotzdem, hast du zwei Wahrheiten.
Rechnungen hebst du sieben Jahre auf, bis zum 31. Dezember des siebenten Folgejahres (§ 132 BAO).
Läuft dann noch ein Verfahren beim Finanzamt, länger. Schickst du sie als PDF, muss dein Kunde einverstanden sein, und die Datei muss so lange unverändert und lesbar bleiben.
Eine Vorlage zählt nicht mit, wie nah du an den € 55.000 bist.
Du merkst es erst beim Zusammenrechnen.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Die Angaben prüft BuchhaltGenie vor jedem Ausstellen. Gratis bis 5 Rechnungen im Monat.
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