Gerechnet wird brutto, pro Kalenderjahr
Laut § 6 Abs 1 Z 27 UStG liegt die Grenze bei 55.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr, brutto gerechnet.
Nicht netto, nicht rollierend über zwölf Monate.
Kleinunternehmerregelung
Die drei Zahlen, die den Unterschied machen, und ab wann sie deine nächste Rechnung betreffen.
55.000 €
die Grenze, brutto, pro Kalenderjahr
60.500 €
bis hierher trägt die einmalige 10-Prozent-Toleranz
38.500 €
ab hier färbt sich die Karte im Produkt (70 Prozent)
Laut § 6 Abs 1 Z 27 UStG liegt die Grenze bei 55.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr, brutto gerechnet.
Nicht netto, nicht rollierend über zwölf Monate.
Überschreitest du die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent – also bis 60.500 Euro –, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende anwendbar. Auch für den Umsatz, mit dem du die Grenze überschritten hast.
Diese Toleranz steht laut Regelung einmal zu.
Wird auch die Toleranzgrenze überschritten, entfällt die Befreiung laut Regelung „für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, und für alle nachfolgenden Umsätze".
Nicht erst ab der nächsten Rechnung, sondern ab genau dieser.
Was schon ausgestellt ist, bleibt unberührt: die Befreiung entfällt nicht rückwirkend für die früheren Umsätze desselben Jahres.
Trag deinen Jahresumsatz ein und sieh, wo du gerade stehst.
Befreit
€ 30.000,00
Dieser Umsatz liegt unter der Grenze von 55.000 Euro — die Befreiung gilt.
Die Befreiung hängt seit 2025 auch am Vorjahr: Wer 2025 über der Grenze war, ist 2026 nicht befreit, selbst wenn der Umsatz 2026 wieder darunter liegt. Ab dem Folgejahr gilt dann die Regelbesteuerung.
Das ist der Grund, warum der November wichtiger ist als der Jänner: Wer im November sieht, dass er zuläuft, hat noch eine Entscheidung.


Auf einer Kleinunternehmer-Rechnung steht keine Umsatzsteuer, dafür der Hinweis auf die Befreiung. BuchhaltGenie setzt ihn beim Ausstellen selbst:
Umsatzsteuerfrei – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Steht auf einer befreiten Rechnung trotzdem ein Steuerbetrag, bricht das Ausstellen ab.
Samt 10-Prozent-Toleranz und Hochrechnung aufs Jahresende. Im Free-Plan enthalten.
§ 6 Abs 1 Z 27 UStG · 55.000 € brutto · Toleranz bis 60.500 €
Der Papiergrund im Hintergrund ist mit KI erzeugt. Die Marke darauf ist unser Logo.
Diese Aufstellung ist eine Information zum Nachlesen, kein Bestandteil der Software: Die Termine stehen hier auf der Seite, im Produkt gibt es sie nicht. Welche davon einen Betrieb treffen, hängt vom Steuerstatus, vom Vorjahresumsatz und von der Art der Tätigkeit ab.
15. Februar · 15. Mai · 15. August · 15. November
Ist eine Vorauszahlung festgesetzt, sieht die Regelung vor, dass sie zu je einem Viertel an diesen vier Tagen zu leisten ist.
Grundlage: § 45 Abs 2 EStG
15. Februar · 15. Mai · 15. August · 15. November
Lag der Vorjahresumsatz nicht über 100.000 Euro, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Voranmeldung und Zahlung sind jeweils am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats fällig — das vierte Quartal also am 15. Februar des Folgejahres. Damit treffen Umsatzsteuer und Einkommensteuer-Vorauszahlung auf denselben Tag.
Grundlage: § 21 Abs 1 und Abs 2 UStG
15. des zweitfolgenden Kalendermonats
Lag der Vorjahresumsatz darüber, ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Die Voranmeldung für Jänner ist dann am 15. März fällig: der zweitfolgende Kalendermonat, nicht der nächste.
Grundlage: § 21 Abs 1 und Abs 2 UStG
30. April · 30. Juni
Die Erklärungen zur Einkommen- und zur Umsatzsteuer sind bis Ende April einzureichen; bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline verlängert sich die Frist auf Ende Juni. Reicht eine berufsmäßige Vertretung sie im Rahmen der Quotenregelung ein, sieht das Gesetz einen späteren Termin vor: den 31. März des zweitfolgenden Jahres.
Grundlage: § 134 Abs 1 und § 134a Abs 1 BAO
28./29. Februar · 31. Mai · 31. August · 30. November
Die Sozialversicherung der Selbständigen schreibt die Beiträge vier Mal im Jahr vor. Für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler nennt die SVS diese vier Tage als Fälligkeitstermine.
Grundlage: SVS, „Fälligkeit der Beiträge" (svs.at)
31. Dezember · 15. Februar
Besteht Registrierkassenpflicht, ist mit Ablauf des Kalenderjahres der Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen. Die Prüfung läuft über die Belegcheck-App des Finanzministeriums; die WKO nennt dafür den 15. Februar des Folgejahres als letzten Tag.
Grundlage: § 8 Abs 3 RKSV; Prüftermin laut WKO
Solange die Kleinunternehmerbefreiung greift, entfällt die Umsatzsteuer-Voranmeldung in aller Regel. Die übrigen Termine bleiben davon unberührt.
Rechtsstand: 15. August 2026. Die Aufstellung nennt die Termine der oben genannten Bestimmungen, sie ist nicht vollständig und sie ersetzt keine steuerliche Beratung.
Für die eigene Rechnung an österreichische Kundinnen und Kunden braucht die Regelung sie nicht. Sobald du eine Leistung an eine Firma im EU-Ausland verrechnest, brauchst du selbst eine UID-Nummer – die beantragst du beim Finanzamt – und zusätzlich die gültige UID deines Kunden. BuchhaltGenie prüft beide auf das Format des jeweiligen Landes. Die Zusammenfassende Meldung für solche Umsätze gibst du derzeit noch selbst beim Finanzamt ab.
Wer befreit ist, gibt in aller Regel keine UVA ab. Sobald die Befreiung entfällt, brauchst du in BuchhaltGenie den Pro-Tarif.
Zwei Dinge stehen an: den Steuerstatus umstellen und ab der betroffenen Rechnung Umsatzsteuer ausweisen. Du stellst den Status in den Einstellungen um, das Rechnungsformular gibt den Steuersatz im selben Moment frei. Welche Rechnung genau betroffen ist, hängt von der 10-Prozent-Toleranz ab; das rechnet dir die Karte am Dashboard vor.
Eine ausgestellte Rechnung wird nicht gelöscht, sondern storniert; die Stornorechnung bleibt Teil deines Nummernkreises. Die Regelung kennt für unrichtig ausgewiesene Steuer eine eigene Rechtsfolge. Was du dem Finanzamt gegenüber schuldest, klärt deine Steuerberatung.
Das entscheidest du. BuchhaltGenie erklärt die Regeln und rechnet mit, es berät nicht. Für verbindliche Auskünfte ist deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater zuständig. Oder die WKÖ-Gründerservice-Hotline unter 0800 221 223.
Diese Seite erklärt die Regelung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung.