Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 22. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BuchhaltGenie (nachfolgend „Anbieter") und Nutzern (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Buchhaltungssoftware BuchhaltGenie.
Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden, indem er sich für die Nutzung der Software registriert oder diese nutzt.
Mitglieder. Der Kunde kann weitere Personen in seinen Betrieb einladen: Mitarbeiter, Personen, die nur Belege einreichen, seine Steuerberatung oder eine Person mit Lesezugriff (zusammen „Mitglieder"). Mitglieder nutzen den Betrieb des Kunden als dessen Nutzer. Vertragspartner für diesen Betrieb, seinen Tarif und dessen Bezahlung bleibt allein der Kunde. Für ihr eigenes Konto gelten auch für Mitglieder diese AGB.
Ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1), soweit der Kunde über BuchhaltGenie personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden verarbeitet.
Für BuchhaltGenie Bilanz gilt zusätzlich § 19.
2. Vertragsgegenstand
BuchhaltGenie ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware für Selbständige und kleine Betriebe in Österreich (Einzelunternehmen, OG und KG) mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, mit oder ohne Kleinunternehmerregelung. Die Software ermöglicht:
- Erstellung UStG §11 konformer Rechnungen
- Verwaltung von Kunden
- Erfassung von Ausgaben und Belegen, auch per Foto oder per E-Mail an eine eigene Beleg-Adresse des Betriebs, samt Vorschlag zur Zuordnung von Belegen und Bankumsätzen zu bereits erfassten Ausgaben
- Dashboard mit Überblick über die €55.000-Kleinunternehmergrenze
- PDF-Erzeugung von Rechnungen
- E-Mail-Versand von Rechnungen inklusive Zustellnachweis
- Stornierung von Rechnungen (Storno-/Gutschriftsbuchung)
- Erstellung von Angeboten und Übernahme eines Angebots in eine Rechnung
- Import eines bestehenden Kundenstamms aus einer CSV-Datei (in allen Tarifen enthalten)
Welche darüber hinausgehenden Funktionen (UVA-Export, Mahnwesen, Beleg-Import, Sophie-KI-Assistent, Stripe-Einnahmen-Import) zum jeweiligen Tarif gehören, ergibt sich abschließend aus 4.1.
Automatische Auswertungen und Hinweise. BuchhaltGenie wertet deine erfassten Geschäftsdaten zusätzlich serverseitig anhand fest hinterlegter, rein rechnerischer Regeln aus (kein KI-Modell) und zeigt dir das Ergebnis als Hinweis in der App sowie als Benachrichtigung. Ein Hinweis ist eine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung: er erklärt eine Rechtslage oder ein Rechenergebnis, spricht aber keine Empfehlung zur Steuergestaltung aus. Prognosen (insbesondere die Hochrechnung des Gewinnfreibetrags) stehen unter dem Vorbehalt künftiger Entwicklungen und gelten erst nach Bestätigung durch eine Steuerberatung als belastbar. Die Entscheidung über jede Konsequenz triffst ausschließlich du.
3. Nutzungsrechte & Haftungsausschluss
3.1 Buchhaltungssoftware (KEIN Buchhalter). BuchhaltGenie ist eine Software zur Unterstützung bei der Buchhaltung. Der Kunde ist selbst für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Buchführung verantwortlich.
3.2 Keine Steuerberatung. Die Software ersetzt keine Steuerberatung. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.
3.3 Keine Bilanzbuchhaltung. Der Anbieter erbringt keine Leistungen, die dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) oder dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) unterliegen. Die Software ist ausschließlich ein technisches Hilfsmittel.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
4.1 Tarife. Alle Preise sind Endpreise pro Monat und Betrieb. Der Anbieter weist derzeit keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung, siehe 4.3); die genannten Beträge sind daher die tatsächlich zu zahlenden Beträge.
- Free: €0/Monat, 5 Rechnungen pro Kalendermonat für den ganzen Betrieb, 1 Nutzer ohne weitere Mitglieder; Kunden-, Ausgaben- und Angebotsverwaltung, Kundenimport aus CSV, PDF und E-Mail-Versand ohne Begrenzung
- Basis: €7/Monat, unbegrenzt viele Rechnungen, Zugänge für bis zu 10 Personen je Betrieb (Inhaber, Mitarbeiter und Personen, die Belege einreichen, siehe 4.5), zusätzlich Beleg-Import (Bankumsätze und Belege als CSV) sowie der Buchungsstapel-Export für die Steuerberatung (BMD NTCS, RZL FIBU; Umfang und Vorbehalte in § 11)
- Pro: €18/Monat, Leistungsumfang Basis, zusätzlich UVA-Export, Mahnwesen, der KI-Assistent Sophie und der Stripe-Einnahmen-Import (automatischer Import und Verbuchung von Umsätzen verbundener Stripe-Konten)
Der Import eines bestehenden Kundenstamms aus einer CSV-Datei ist in allen Tarifen enthalten, auch im Free-Tarif. Davon zu unterscheiden ist der kostenpflichtige Beleg-Import, der Bankumsätze und Belege einliest und ab dem Tarif Basis zur Verfügung steht.
4.2 Zahlungsmodalitäten. Die Abrechnung der kostenpflichtigen Tarife (Basis, Pro) erfolgt monatlich im Voraus. Abonnements sind monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar (siehe 7.1).
4.2.1 Zahlungsabwicklung (Stripe). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland). Ihre Zahlungsdaten werden dabei direkt von Stripe verarbeitet. BuchhaltGenie erhält keine vollständigen Kreditkartennummern oder Bankdaten.
- Zahlungsverarbeiter: Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin D02 H210, Irland
- Zertifizierungen: PCI-DSS Level 1 (höchste Sicherheitsstufe für Kreditkartendaten)
- Akzeptierte Zahlungsmittel: die von Stripe im Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsmittel; welche das im Einzelfall sind, wird Ihnen vor Abschluss des Bezahlvorgangs angezeigt
- DSGVO-Konformität: Standard-Vertragsklauseln (EU-Kommission), Datenverarbeitung primär in der EU (Dublin)
- Ihre Rechte: Zahlungsdaten können jederzeit im Kundenkonto unter „Mein Tarif" über die Schaltfläche „Abo verwalten" (Kundenportal von Stripe) geändert oder gelöscht werden
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Stripe finden Sie in der Stripe Datenschutzerklärung.
4.3 Umsatzsteuerbefreiung (Kleinunternehmer). BuchhaltGenie wird derzeit als Kleinunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 betrieben (Jahresumsatz unter €55.000 brutto). Alle von BuchhaltGenie ausgestellten Rechnungen enthalten den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis: „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994".
Dies hat keine Auswirkungen auf die Funktionalität der Software. Ihre eigenen Rechnungen (erstellt über BuchhaltGenie) enthalten die von Ihnen gewählten Steuersätze gemäß Ihrer steuerlichen Situation.
4.4 Laufzeit und Abrechnung. Kostenpflichtige Abonnements (Basis, Pro) werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und monatlich im Voraus abgerechnet. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist: Der Vertrag läuft, bis Sie ihn kündigen.
Es gibt keine befristete Laufzeit, die sich durch Nichtkündigung verlängern würde: Ihr Schweigen gilt zu keinem Zeitpunkt als Erklärung.
Sie können jederzeit kündigen: im Kundenkonto unter „Mein Tarif" über die Schaltfläche „Abo kündigen" oder per E-Mail an office@buchhaltgenie.at. Die Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums; bis dahin bleibt Ihr Zugang unverändert bestehen. Danach wird nichts mehr abgebucht und Ihr Betrieb läuft im Free-Tarif weiter; die Zugänge Ihrer Mitglieder ruhen dann (4.5).
Eine gesonderte Erinnerung vor der monatlichen Abbuchung versenden wir nicht.
4.5 Zugänge für Mitarbeiter. In den Tarifen Basis und Pro kann der Kunde als Inhaber des Betriebs Mitarbeiter und Personen, die nur Belege einreichen, per E-Mail in seinen Betrieb einladen. Ein Betrieb hat Zugänge für höchstens 10 Personen; mitgezählt werden der Inhaber, alle Mitarbeiter, alle Personen, die Belege einreichen, und offene Einladungen an diese. Die Steuerberatung und Personen mit Lesezugriff zählen nicht dazu.
Mitarbeiter können im Betrieb Rechnungen schreiben und ausstellen, Belege erfassen und Ausgaben anlegen. Personen, die nur Belege einreichen, können Belege fotografieren oder hochladen und sehen nur ihre eigenen Einreichungen; der Inhaber oder ein Mitarbeiter entscheidet, ob daraus eine Ausgabe wird. Einstellungen, Tarif, Auftragsverarbeitungsvertrag und die Verwaltung der Mitglieder bleiben beim Inhaber. Die Grenzen eines Tarifs, etwa die Zahl der Rechnungen im Free-Tarif oder das Kontingent von Sophie, gelten für den ganzen Betrieb, nicht je Person.
Der Kunde entscheidet, wen er einlädt, welche Rolle die Person erhält und wann er ihren Zugang beendet. Handlungen seiner Mitglieder im Betrieb gelten im Verhältnis zum Anbieter als Handlungen des Kunden. Jede Person meldet sich mit ihrem eigenen Konto an; Zugangsdaten werden nicht geteilt.
Wechselt der Betrieb in den Free-Tarif, ruhen die Zugänge aller Mitglieder, also der Mitarbeiter, der Personen, die Belege einreichen, der Steuerberatung und der Personen mit Lesezugriff: Sie können den Betrieb nicht mehr öffnen, ihre Mitgliedschaft und alles, was sie angelegt haben, bleiben aber erhalten. Mit einem neuen Abo in Basis oder Pro sind die Zugänge wieder offen. Ruhende Zugänge von Mitarbeitern und von Personen, die Belege einreichen, zählen bei den 10 Personen mit. Entfernt der Kunde ein Mitglied, verliert es den Zugang; Rechnungen, Ausgaben, Belege und das Änderungsprotokoll des Betriebs bleiben unverändert.
5. Preisanpassungen und Änderungsvorbehalt
5.1 Preisänderungen bei Abonnement-Tarifen.
- Der Anbieter behält sich vor, die monatlichen Preise der kostenpflichtigen Tarife (Basis, Pro) anzupassen. Der Free-Tarif bleibt kostenlos; für ihn ist keine Preisanpassung vorgesehen. Eine Preiserhöhung ist frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss zulässig (§6 Abs 2 Z 4 KSchG).
- Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt.
- Die Mitteilung enthält: den bisherigen und neuen Preis, das Inkrafttretensdatum, den Hinweis auf das Widerspruchsrecht gemäß lit (d) sowie den Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gemäß lit (e).
- Widerspruchsrecht: Der Kunde kann der Preisänderung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Der Widerspruch ist per E-Mail an office@buchhaltgenie.at oder über das Support-Formular in der App (Bereich „Support") zu richten.
- Außerordentliches Kündigungsrecht bei Preiserhöhung: Widerspricht der Kunde, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Inkrafttretensdatum der Preisänderung außerordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail genügt).
- Zustimmung erforderlich: Bei Preiserhöhungen ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Schweigen gilt nicht als Zustimmung (§6 Abs 1 Z 2 KSchG). Stimmen Sie der Erhöhung nicht zu, bleibt Ihr Abonnement zum bisherigen Preis bestehen oder Sie können außerordentlich kündigen.
- Preissenkungen gelten sofort mit dem nächsten Abrechnungszyklus.
5.2 Unternehmer (B2B). Für Unternehmer im Sinne des §1 UGB gelten die Absätze 5.1 lit (d) bis (f) nicht. Preisänderungen werden 14 Tage im Voraus mitgeteilt und treten automatisch in Kraft. Das außerordentliche Kündigungsrecht gemäß 5.1 lit (e) bleibt für Unternehmer bestehen, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt.
6. Kostenloser Tarif (Free)
Nutzer des Free-Tarifs erhalten kostenlosen Zugang zu den Grundfunktionen. Eine Zahlungsmethode ist für den Free-Tarif nicht erforderlich.
Für erweiterte Funktionen können Nutzer jederzeit einen kostenpflichtigen Tarif wählen. Ohne Tarifwahl bleibt der Free-Tarif aktiv. Es entstehen keine automatischen Kosten oder Zahlungsverpflichtungen.
6.1 Daten. Produktiv erfasste Geschäftsvorgänge unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere BAO §132. Wir empfehlen, wichtige Daten regelmäßig zu exportieren und eigene Sicherungen aufzubewahren. Änderungen an Funktionen betreffen nicht die gesetzlichen Pflichten zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung Ihrer Geschäftsunterlagen.
6.2 Support. Support-Anfragen werden nach bestem Bemühen bearbeitet, jedoch ohne garantierte Reaktionszeiten. Ein Anspruch auf technischen Support besteht derzeit nicht. Ihr Feedback und Fehlermeldungen sind willkommen und helfen uns, BuchhaltGenie zu verbessern.
6.3 Keine Steuerberatung. BuchhaltGenie ist kein Ersatz für professionelle Steuerberatung. Die automatischen Berechnungen dienen nur als Hilfestellung. Die Verantwortung für die Richtigkeit Ihrer Buchhaltung und Steuererklärungen liegt bei Ihnen oder Ihrem Steuerberater.
7. Kündigung & Rückerstattung
7.1 Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung erfolgt im Kundenkonto unter „Mein Tarif" über die Schaltfläche „Abo kündigen" oder per E-Mail an office@buchhaltgenie.at.
Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB oder Zahlungsverzug.
7.2 Keine anteilige Rückerstattung bei Kündigung. Bereits bezahlte Beträge für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht anteilig zurückerstattet. Dies gilt unabhängig davon, wie intensiv Sie BuchhaltGenie während der Periode genutzt haben.
Beispiel: Kündigung am 15. eines Monats → Zugang bis Monatsende, keine Rückerstattung für die verbleibenden Tage.
Diese Regelung entspricht der üblichen Praxis bei Software-as-a-Service (SaaS) Abonnements und ist durch Ihre ausdrückliche Zustimmung beim Vertragsabschluss akzeptiert.
7.3 Einstellung des Dienstes. Der Anbieter kann den Betrieb von BuchhaltGenie einstellen. Er kündigt die Einstellung mindestens 90 Tage vorher per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse an. Bis zum Einstellungstermin bleiben Anmeldung, Datenexport und der Abruf archivierter Rechnungen verfügbar.
8. Widerrufsrecht
8.1 Grundsätzliches Widerrufsrecht. Als Verbraucher steht Ihnen gemäß § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter buchhaltgenie.at/widerruf.
Sie können den Widerruf auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ erklären. Sie ist während der gesamten Widerrufsfrist ohne Anmeldung unter buchhaltgenie.at/vertrag-widerrufen erreichbar. Den Link „Vertrag widerrufen“ finden Sie unten auf den Seiten unserer Website und in der App unter „Mein Tarif“. Nach dem Absenden erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Das Widerrufsrecht betrifft nur die entgeltlichen Tarife (Basis, Pro). Der kostenlose Free-Tarif begründet keine Zahlungsverpflichtung und unterliegt daher keinem Widerruf.
8.2 Vorzeitiger Beginn und anteiliger Betrag. Der Zugang zu BuchhaltGenie ist eine Dienstleistung. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und widerrufen Sie danach, zahlen Sie uns einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 16 FAGG); wir berechnen ihn taggenau aus dem Preis der bezahlten Abrechnungsperiode. Ihr Widerrufsrecht erlischt erst, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Ihr Verlangen bestätigen wir Ihnen per E-Mail (§ 7 Abs. 3 FAGG).
8.3 Verbraucher vs. Unternehmer. Diese Widerrufsregelungen gelten für Verbraucher im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Für Unternehmer (z. B. EPUs im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit) besteht gemäß § 1 Abs. 1 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Grauzone: Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer gelten (z. B. EPU-Gründung in Vorbereitung), gehen wir zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie Verbraucher sind und räumen Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht ein.
9. Datensicherheit & Verfügbarkeit
9.1 Verfügbarkeit. Der Anbieter betreibt die Software nach dem Stand der Technik und strebt eine durchgehende Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird weder zugesichert noch garantiert; insbesondere wird keine Verfügbarkeitsquote geschuldet. Die Software ist für den produktiven Einsatz bestimmt; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten uneingeschränkt (siehe 12).
Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen die Software nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist wegen:
- Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten; planbare Wartungsfenster kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorab an und legt sie in nachfrageschwache Zeiten;
- höherer Gewalt und anderer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters;
- Störungen bei Dritten, deren Leistungen für den Betrieb erforderlich sind, insbesondere bei den in Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Unterauftragsverarbeitern (Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung).
Gemeldete Störungen behebt der Anbieter im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten; ein bestimmter Behebungszeitraum oder ein Behebungserfolg wird nicht zugesagt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.2 Datensicherheit. Alle Kundendaten werden verschlüsselt auf Servern in der EU-Region (Frankfurt) gespeichert und durch den Hosting-Anbieter gesichert. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung sowie Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
10. Datenschutzrechtliche Verantwortung des Kunden
Für personenbezogene Daten, die der Kunde über BuchhaltGenie verarbeitet (insbesondere Daten seiner eigenen Kunden), ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter wird insoweit als Auftragsverarbeiter tätig; es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1).
Lädt der Kunde Mitglieder in seinen Betrieb ein, speichert BuchhaltGenie bei Rechnungen und Ausgaben, welches Konto sie angelegt und welches eine Rechnung ausgestellt hat, und vermerkt das Ausstellen im Änderungsprotokoll des Betriebs. Für diese Angaben ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde informiert seine Mitglieder darüber und beachtet die für ihn geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben. Die Konto- und Zugangsdaten der Mitglieder verarbeitet der Anbieter als eigener Verantwortlicher nach seiner Datenschutzerklärung.
Aktiviert der Kunde optionale Funktionen, die über die Vertragsdurchführung hinausgehen (insbesondere die Erfassung von Öffnungs- und Klickzeitpunkten versendeter Rechnungs-E-Mails), sichert er zu, über die dafür erforderliche Rechtsgrundlage zu verfügen und die betroffenen Empfänger zu informieren. Diese Funktionen sind standardmäßig deaktiviert.
Verletzt der Kunde diese Pflicht, hält er den Anbieter von Ansprüchen Dritter und behördlichen Sanktionen frei, die unmittelbar auf dieser Verletzung beruhen. Ausgenommen sind Fälle, in denen den Anbieter ein eigenes Verschulden trifft.
11. Datenexport und Portabilität (DSGVO Art. 20)
Sie können Ihre Daten jederzeit exportieren. Gemäß DSGVO Art. 20 stellen wir Ihnen Ihre Buchhaltungsdaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
Format und Umfang des Datenexports: Der Export wird als eine einzelne JSON-Datei ausgeliefert. Sie enthält den Datenbestand Ihres Betriebs: Konto- und Unternehmensstammdaten, Kunden, Artikel, Rechnungen samt Positionen, Steuerpositionen, Mahnungen und Zustellstatus, Angebote, Belege, Ausgaben, Bankimporte, UVA-Meldungen, Support-Verläufe und Abrechnungsdaten sowie die Sophie-Verläufe des Kontos, das den Export erstellt.
Nicht enthalten sind Datensätze im Papierkorb (gelöscht, aber noch nicht endgültig entfernt) und die Sophie-Verläufe anderer Mitglieder Ihres Betriebs: Sophie-Verläufe sind dem Konto persönlich zugeordnet, das sie geführt hat. Mitglieder ohne die Rolle „Inhaber" können eine Kopie ihrer eigenen Sophie-Verläufe unter office@buchhaltgenie.at anfordern. Rechnungs-PDFs und Belegdateien sind im Export als Datensatz referenziert; die Dateien selbst enthält die JSON-Datei nicht. Rechnungs-PDFs laden Sie jederzeit einzeln in der Anwendung herunter, Belegdateien öffnen Sie bei der Ausgabe, der sie zugeordnet sind.
Dieser Vollexport erfolgt in den Einstellungen unter „Konto & Daten" im Abschnitt „Deine Daten" über die Schaltfläche „Daten exportieren" und verlangt aus Sicherheitsgründen die Bestätigung mit einem Code, den wir an die E-Mail-Adresse Ihres Kontos senden. Erstellen kann ihn ein Konto mit der Rolle „Inhaber".
Buchungsstapel für Ihre Steuerberatung. Neben dem Vollexport nach Art. 20 DSGVO können Sie Ihre Geschäftsfälle eines Zeitraums als Buchungsstapel für die Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung ausgeben. Ausgeliefert werden die Formate BMD NTCS und RZL FIBU. Beide sind Textdateien in der Zeichenkodierung CP1252 (Windows-1252), wie sie die jeweilige Herstellerdokumentation vorgibt; Zeichen außerhalb dieses Zeichensatzes werden ersetzt und die Ersetzungen ausgewiesen. Diese Funktion steht ab dem Tarif Basis zur Verfügung.
Die Zuordnung Ihrer Geschäftsfälle zu Konten erfolgt über ein wählbares Kontenrahmen-Profil. Dieselbe Kontonummer bedeutet in verschiedenen österreichischen Kontenrahmen Verschiedenes; welches Profil und welche Konten für Ihren Betrieb die richtigen sind, entscheidet Ihre Steuerberatung. Der Anbieter sagt daher nicht zu, dass ein erzeugter Buchungsstapel ohne Abstimmung übernommen werden kann: Kontenzuordnung und Stapel sind vor dem Einspielen von Ihrer Steuerberatung zu prüfen. Lässt sich für einen Geschäftsfall im gewählten Profil keine belegte Kontonummer bestimmen, weist die Anwendung diese Lücke aus, statt ersatzweise auf ein anderes Konto zu buchen.
Daten nach Kündigung: Ihre Daten bleiben 30 Tage nach Vertragsende exportierbar. Danach erfolgt Löschung, ausgenommen Daten, die gemäß § 132 BAO sieben Jahre ab Schluss des Kalenderjahres, auf das sich die Aufzeichnungen beziehen, aufbewahrt werden müssen (Fristende jeweils 31. Dezember; Rechnungen, Belege für Betriebsprüfungen).
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Allgemeine Haftung. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.2 Steuerberechnungen und -erklärungen. BuchhaltGenie berechnet Umsatzsteuer und andere Steuern basierend auf den von Ihnen eingegebenen Daten und den aktuellen österreichischen Steuersätzen. Trotz sorgfältiger Programmierung übernimmt BuchhaltGenie keine Garantie für die Richtigkeit der Steuerberechnungen.
Ihre Verantwortung: Sie sind verpflichtet, alle Steuerberechnungen vor Übermittlung an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu überprüfen. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater.
Haftungsausschluss: BuchhaltGenie haftet nicht für Nachzahlungen, Strafen oder andere finanzielle Folgen aus fehlerhaften Steuerberechnungen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.3 Datenverlust und Eingabefehler. Der Kunde ist für die regelmäßige Kontrolle seiner Buchhaltungsdaten und eigene Backups verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen aus fehlerhaften Eingaben des Kunden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.4 Ergänzende Bestimmungen. Ergänzend zu den allgemeinen Haftungsbestimmungen gilt:
- Gewährleistung: Die Software ist für den produktiven Einsatz bestimmt; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen. Wie jede Software kann sie Fehler enthalten; gemeldete Fehler werden nach Maßgabe von 9 behoben. Ein Gewährleistungsausschluss („wie besehen") wird nicht vereinbart.
- Datensicherungspflicht: Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu exportieren und eigene Sicherungen aufzubewahren. Für Datenverlust haftet der Anbieter nach Maßgabe von 12.1.
- Funktionsänderungen: Der Anbieter entwickelt BuchhaltGenie weiter und kann Funktionen ändern. Entfällt eine Funktion eines kostenpflichtigen Tarifs oder wird sie wesentlich eingeschränkt, kündigt der Anbieter das mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Ohne Vorankündigung nur, wenn Sicherheit oder eine rechtliche Vorgabe es verlangt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese Bestimmungen in den Grenzen des § 879 Abs. 3 ABGB, gegenüber Verbrauchern in den Grenzen des § 6 KSchG. Für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
13. Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB bei sachlicher Notwendigkeit zu ändern (z. B. Gesetzesänderungen, neue Features, Sicherheitsanforderungen).
Verfahren bei AGB-Änderungen:
- Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt
- Die Mitteilung enthält einen Vergleich (alt vs. neu) der wesentlichen Änderungen
- Ihre ausdrückliche Zustimmung ist erforderlich: Schweigen gilt nicht als Zustimmung (§6 Abs 1 Z 2 KSchG)
- Bei Ablehnung der Änderungen können Sie den Vertrag zum bisherigen Preis bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fortführen
- Bei wesentlichen Verschlechterungen steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu
Diese Regelung entspricht den Vorgaben des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Für Unternehmer (B2B) kann eine angepasste Regelung gelten.
14. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für Unternehmer (B2B). Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschließlicher Gerichtsstand Wien (Handelsgericht Wien) vereinbart, soweit zulässig. BuchhaltGenie ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Gerichtsstand für Verbraucher (B2C). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Wohnsitzgericht). Die obige Vereinbarung gilt nicht für Verbraucher gemäß KSchG.
Streitbeilegung: Die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (siehe Impressum).
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
16. Werbung und Aktionen
16.1 Aktionsbedingungen. BuchhaltGenie bietet gelegentlich zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Werbeaktionen an (z. B. Early-Bird-Angebote, Rabattaktionen, Gutscheine). Für solche Aktionen gelten die jeweils auf der Website oder im Werbematerial angegebenen Bedingungen.
16.2 Änderungsvorbehalt. Wir behalten uns vor, Aktionen vorzeitig zu beenden, zu verlängern oder anzupassen, wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern (z. B. deutlich höhere oder niedrigere Nachfrage als erwartet, technische Probleme, Änderung der Geschäftsstrategie).
16.3 Keine Barauszahlung. Rabatte und Gutscheine können nicht in bar ausgezahlt oder auf andere Personen übertragen werden.
16.4 Kombinierbarkeit. Rabatte und Gutscheine sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
17. Ausschluss von Buchhaltungs-Dienstleistungen
BuchhaltGenie ist eine Software (SaaS) und keine Steuerberatung. Wir erbringen keine Dienstleistungen, die dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) oder der Wirtschaftstreuhandberufsordnung vorbehalten sind.
Rechtlicher Hinweis: BuchhaltGenie ist ein Software-Tool und erbringt keine Steuerberatung oder bilanzbuchhalterische Beratung im Sinne des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG). Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Steuerberater oder Bilanzbuchhalter. Die Software unterstützt Sie bei der Buchhaltung, ersetzt aber keine professionelle Beratung gemäß BibuG §1 und WTBG.
Für steuerliche oder rechtliche Beratung konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder.
18. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Definition. Höhere Gewalt umfasst Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle, die die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, insbesondere:
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Brände)
- Kriege, Terroranschläge, Aufstände
- Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen (z. B. Lockdowns)
- Streiks, Aussperrungen (außerhalb unseres Unternehmens)
- Ausfall kritischer Infrastruktur (Stromnetze, Internet-Backbones)
- Ausfall von Drittanbietern (Supabase, Vercel, Stripe, Resend)
Rechtsfolgen. Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten beider Parteien für die Dauer des Ereignisses. BuchhaltGenie informiert Sie unverzüglich und bietet nach Möglichkeit Workarounds an.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, können beide Parteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Bereits bezahlte Beträge für den betroffenen Zeitraum werden anteilig zurückerstattet.
19. BuchhaltGenie Bilanz (Frühzugang)
19.1 Geltung. BuchhaltGenie Bilanz („Bilanz“) ist eine eigene Software des Anbieters für die doppelte Buchhaltung, erreichbar unter bilanz.buchhaltgenie.at. Für Bilanz gelten diese AGB mit den Abweichungen dieses § 19. Bei Widerspruch geht § 19 vor. Für Bilanz gelten nicht, solange Bilanz nach 19.3 unentgeltlich ist: die §§ 4 bis 8 (Preise, Tarife, Kündigung, Widerruf), in § 9.1 der Satz über den produktiven Einsatz, § 9.2, § 11 und in § 12.4 der Punkt „Gewährleistung“. Bilanz ist im Frühzugang nicht als maßgebliches Buch für den produktiven Einsatz bestimmt (19.4). Die Daten von Bilanz liegen in Irland (Datenschutzerklärung § 15).
19.2 Nur für Unternehmer. Bilanz richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die nach dem Unternehmensgesetzbuch oder der Bundesabgabenordnung zur doppelten Buchführung verpflichtet sind oder sie freiwillig führen.
19.3 Frühzugang, unentgeltlich. Bilanz steht derzeit als Frühzugang zur Verfügung. Zugang erhält nur, wen der Anbieter freischaltet; ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt mit dem BuchhaltGenie-Konto. Einen eigenen Betrieb kann nur eine freigeschaltete Person anlegen. Mit dem Anlegen des Betriebs nimmt der Kunde diesen § 19 und den Teil B des Auftragsverarbeitungsvertrags ausdrücklich an. Eine Einladung in einen Betrieb berechtigt nur zur Mitarbeit in diesem Betrieb. Der Frühzugang ist kostenlos. Ein Anspruch auf Fortführung, auf bestimmte Funktionen oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Der Anbieter kann Funktionen während des Frühzugangs ändern, erweitern oder entfernen.
19.4 Parallelbetrieb: Bilanz ist nicht das maßgebliche Buch. Während des Frühzugangs führt der Kunde seine Bücher und Aufzeichnungen weiter auf seinem bisherigen Weg, etwa mit seiner bisherigen Software oder über seine Steuerberatung. Dieses Buch bleibt maßgeblich. Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen, Abgabenerklärungen, Zahlungen an Behörden und den Jahresabschluss erstellt und reicht der Kunde auf diesem bisherigen Weg ein. Was Bilanz zeigt (Salden, Umsatzsteuer- und Meldungswerte, Fristen, Prognosen, Abschreibungsvorschläge, Jahrespakete), sind Vergleichswerte. Der Kunde verlässt sich für Beträge, Fristen und Meldungen nicht auf Bilanz. Bilanz übermittelt nichts an Behörden.
19.5 Software, keine Beratung. Für Bilanz gilt § 17 entsprechend. Bilanz ist ein Werkzeug. Der Anbieter erbringt keine Tätigkeiten, die Berufsberechtigten nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz oder dem Bilanzbuchhaltungsgesetz vorbehalten sind. Er beurteilt keine steuerlichen Einzelfälle und prüft weder Bücher noch Abschlüsse. Hinweise und Erklärtexte in Bilanz sind allgemeine Informationen.
19.6 Der Kunde bucht. Buchungen entstehen in Bilanz nur durch die Bestätigung eines Nutzers des Kunden. Vorschläge der Software (etwa Zuordnungen von Bankumsätzen oder Abschreibungen) buchen nie selbst. Den Jahresabschluss stellt die Geschäftsführung des Kunden auf; Bilanz liefert dafür nur Entwürfe.
19.7 Gebuchtes bleibt. Gebuchte Sätze ändert oder löscht Bilanz nicht. Eine Korrektur erfolgt durch Storno und neue Buchung; jede Änderung ist protokolliert und über eine Prüfkette nachvollziehbar. Der Kunde kann deshalb gebuchte Sätze oder einzelne Angaben darin nicht löschen lassen, solange der Vertrag läuft. Muss der Kunde personenbezogene Daten löschen, die in gebuchten Sätzen stehen, etwa auf Verlangen eines Lieferanten, ist das derzeit nur durch das Beenden und Löschen des ganzen Betriebs nach 19.10 möglich.
19.8 Mitglieder. § 1 (Mitglieder) gilt für Bilanz entsprechend, mit den Rollen Inhaber, Buchhaltung, Steuerberatung und Lesezugriff. Der Kunde entscheidet, wen er einlädt und mit welcher Rolle. Eine Steuerberatung, die der Kunde einlädt, handelt im Betrieb für den Kunden.
19.9 Export. Der Inhaber kann jederzeit alle Daten seines Betriebs als Datei herunterladen (Vollexport) und alle Belege gesammelt laden. Format und Umfang des Exports beschreibt die Anwendung.
19.10 Ende des Frühzugangs. Der Kunde kann Bilanz jederzeit beenden, durch eine E-Mail an office@buchhaltgenie.at. Der Anbieter kann den Frühzugang mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail beenden, aus wichtigem Grund auch ohne Frist. Nach dem Ende kann der Inhaber seine Daten noch 60 Tage exportieren; danach werden die Daten des Betriebs gelöscht.
19.11 Übergang in einen bezahlten Betrieb. Bietet der Anbieter Bilanz später entgeltlich an, gelten dafür neue Bedingungen mit Preisen. Sie gelten nur, wenn der Kunde sie ausdrücklich annimmt. Der Anbieter kündigt den Übergang mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Ohne Annahme endet der Frühzugang nach 19.10.
19.12 Haftung. Die §§ 12.1 bis 12.3 gelten, aus § 12.4 nur der Punkt „Datensicherungspflicht“. Weil Bilanz nach 19.4 nicht das maßgebliche Buch des Kunden ist, haftet der Anbieter nicht für Folgen daraus, dass sich der Kunde entgegen 19.4 auf Werte, Fristen oder Meldungen aus Bilanz verlässt; das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: office@buchhaltgenie.at
Änderungsverlauf
- 22. Oktober 2026: Neu ist 19 für BuchhaltGenie Bilanz im Frühzugang, dazu ein Satz in 1. 19 gilt nur für Kunden, die Bilanz nutzen; sie nehmen ihn beim Anlegen eines Betriebs in Bilanz ausdrücklich an. In 12.4 ist die Fundstelle berichtigt (§ 879 Abs. 3 ABGB statt § 9 UGB). Für BuchhaltGenie ohne Bilanz ändern sich Rechte und Pflichten der Parteien dadurch nicht.
- 15. Oktober 2026: Der Kunde kann auch Personen einladen, die nur Belege einreichen; sie zählen bei den 10 Zugängen mit (4.1, 4.5).
- 13. Oktober 2026: Im Free-Tarif ruhen neben den Zugängen der Mitarbeiter auch die der Steuerberatung und der Personen mit Lesezugriff (4.4, 4.5).
- 12. Oktober 2026: 8 neu gefasst: Der Zugang zu BuchhaltGenie ist eine Dienstleistung. Wer den sofortigen Beginn verlangt und innerhalb der Frist widerruft, zahlt einen anteiligen Betrag; das Widerrufsrecht erlischt erst bei vollständiger Erbringung (8.2). Bisher hieß es, das Widerrufsrecht erlösche schon mit dem Beginn der Bereitstellung. Die Änderung ist zugunsten der Kunden, eine erneute Zustimmung ist dafür nicht nötig.
- 12. Oktober 2026: Zugänge für Mitarbeiter in Basis und Pro, bis zu 10 Personen je Betrieb (1, 4.1, 4.4, neu 4.5). Preise gelten je Betrieb statt je Konto (4.1). Verantwortung des Kunden für die Angaben über seine Mitglieder (10).
- 10. Oktober 2026: Änderungen zugunsten der Kunden: Der Free-Tarif ist von Preisanpassungen ausgenommen (5.1 lit a). Entfällt eine Funktion eines kostenpflichtigen Tarifs oder wird sie wesentlich eingeschränkt, kündigen wir das mindestens 30 Tage vorher an (12.4). Die Zielgruppe in 2 lautet wie auf der Website. Die Sonderregeln der früheren Aufbauzeit sind gestrichen, darunter der Haftungsausschluss für Fehler aus dieser Zeit (6, 12.4). Eine erneute Zustimmung ist dafür nicht nötig.
- 30. September 2026: In 8.1 ergänzt: Widerruf über die Funktion „Vertrag widerrufen“ (§ 13a FAGG) und wo sie zu finden ist. In 8.3 die Fundstelle berichtigt (§ 1 Abs. 1 FAGG statt § 1 Abs. 3 FAGG). Rechte und Pflichten der Parteien ändern sich dadurch nicht.
- 24. September 2026: Exportumfang in 11 genauer gefasst: Der Export enthält die Sophie-Verläufe des Kontos, das ihn erstellt, nicht die anderer Mitglieder Ihres Betriebs; diese können ihre eigenen Verläufe bei uns anfordern. Belegdateien sind wie Rechnungs-PDFs als Datensatz referenziert. Beschrieben wird der Umfang, den der Export seit dem 13. September 2026 hat.
- 23. September 2026: Redaktionelle Berichtigung der Wege in der App: Kündigung und Zahlungsdaten unter „Mein Tarif" (4.2.1, 4.4, 7.1), Datenexport unter „Konto & Daten" mit Bestätigungscode statt Passwort (11), Widerspruch zusätzlich über das Support-Formular (5.1). Ergänzt in 2: Belege per Foto oder E-Mail und der Vorschlag zur Zuordnung. Rechte und Pflichten der Parteien ändern sich dadurch nicht.
- 27. August 2026: In 2 ergänzt: automatische Auswertungen und Hinweise auf Grundlage fest hinterlegter Rechenregeln.
- 21. August 2026: In 2 und 4.1 ergänzt: Stripe-Einnahmen-Import im Tarif Pro.
- 16. August 2026: Kündigung direkt im Kundenkonto, unbefristete Laufzeit ohne Kündigungsfrist (4.4, 7.1); Buchungsstapel-Export für die Steuerberatung (11).
Frühere Fassungen senden wir Ihnen auf Anfrage an office@buchhaltgenie.at zu.