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Steuertermine für Selbstständige in Österreich

Hier findest du die Fristen für SVS, Einkommensteuer und Umsatzsteuer mit ihrer jeweiligen Grundlage.

Von Bernhard Götzendorfer, Stand:

Einkommensteuer-Vorauszahlung, je ein Viertel

15. Februar · 15. Mai · 15. August · 15. November

Ist eine Vorauszahlung festgesetzt, sieht die Regelung vor, dass sie zu je einem Viertel an diesen vier Tagen zu leisten ist.

Grundlage: § 45 Abs 2 EStG

Die Liste ist nicht vollständig; welche Termine dich treffen, hängt von Rechtsform, Vorjahresumsatz und Tätigkeit ab.

Quartals-Voranmeldung zur Umsatzsteuer, dieselben vier Tage

15. Februar · 15. Mai · 15. August · 15. November

Lag der Vorjahresumsatz nicht über 100.000 Euro, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Voranmeldung und Zahlung sind jeweils am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats fällig. Das vierte Quartal also am 15. Februar des Folgejahres. Damit treffen Umsatzsteuer und Einkommensteuer-Vorauszahlung auf denselben Tag.

Grundlage: § 21 Abs 1 und Abs 2 UStG

Monatliche Voranmeldung über 100.000 Euro Vorjahresumsatz

15. des zweitfolgenden Kalendermonats

Lag der Vorjahresumsatz darüber, ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Die Voranmeldung für Jänner ist dann am 15. März fällig: der zweitfolgende Kalendermonat, nicht der nächste.

Grundlage: § 21 Abs 1 und Abs 2 UStG

Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr

30. April · 30. Juni

Die Erklärungen zur Einkommen- und zur Umsatzsteuer sind bis Ende April einzureichen; bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline verlängert sich die Frist auf Ende Juni. Reicht eine berufsmäßige Vertretung sie im Rahmen der Quotenregelung ein, sieht das Gesetz einen späteren Termin vor: den 31. März des zweitfolgenden Jahres. Als Kleinunternehmer bis 55.000 Euro brauchst du keine Umsatzsteuererklärung, nur die Einkommensteuererklärung.

Grundlage: § 134 Abs 1 und § 134a Abs 1 BAO

SVS-Beiträge, vierteljährlich vorgeschrieben

28./29. Februar · 31. Mai · 31. August · 30. November

Die Sozialversicherung der Selbständigen schreibt die Beiträge vier Mal im Jahr vor. Für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler nennt die SVS diese vier Tage als Fälligkeitstermine.

Grundlage: SVS, „Fälligkeit der Beiträge" (svs.at)

Jahresbeleg der Registrierkasse

31. Dezember

Besteht Registrierkassenpflicht, ist mit Ablauf des Kalenderjahres der Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen. Die Prüfung läuft über die Belegcheck-App des Finanzministeriums.

Grundlage: § 8 Abs 3 RKSV

Quellen

Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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