Steuertermine für Selbstständige in Österreich
Hier findest du die Fristen für SVS, Einkommensteuer und Umsatzsteuer mit ihrer jeweiligen Grundlage.
Von Bernhard Götzendorfer, Stand:
Einkommensteuer-Vorauszahlung, je ein Viertel
15. Februar · 15. Mai · 15. August · 15. November
Ist eine Vorauszahlung festgesetzt, sieht die Regelung vor, dass sie zu je einem Viertel an diesen vier Tagen zu leisten ist.
Grundlage: § 45 Abs 2 EStG
Die Liste ist nicht vollständig; welche Termine dich treffen, hängt von Rechtsform, Vorjahresumsatz und Tätigkeit ab.
Quartals-Voranmeldung zur Umsatzsteuer, dieselben vier Tage
15. Februar · 15. Mai · 15. August · 15. November
Lag der Vorjahresumsatz nicht über 100.000 Euro, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Voranmeldung und Zahlung sind jeweils am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats fällig. Das vierte Quartal also am 15. Februar des Folgejahres. Damit treffen Umsatzsteuer und Einkommensteuer-Vorauszahlung auf denselben Tag.
Grundlage: § 21 Abs 1 und Abs 2 UStG
Monatliche Voranmeldung über 100.000 Euro Vorjahresumsatz
15. des zweitfolgenden Kalendermonats
Lag der Vorjahresumsatz darüber, ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum. Die Voranmeldung für Jänner ist dann am 15. März fällig: der zweitfolgende Kalendermonat, nicht der nächste.
Grundlage: § 21 Abs 1 und Abs 2 UStG
Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr
30. April · 30. Juni
Die Erklärungen zur Einkommen- und zur Umsatzsteuer sind bis Ende April einzureichen; bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline verlängert sich die Frist auf Ende Juni. Reicht eine berufsmäßige Vertretung sie im Rahmen der Quotenregelung ein, sieht das Gesetz einen späteren Termin vor: den 31. März des zweitfolgenden Jahres. Als Kleinunternehmer bis 55.000 Euro brauchst du keine Umsatzsteuererklärung, nur die Einkommensteuererklärung.
Grundlage: § 134 Abs 1 und § 134a Abs 1 BAO
SVS-Beiträge, vierteljährlich vorgeschrieben
28./29. Februar · 31. Mai · 31. August · 30. November
Die Sozialversicherung der Selbständigen schreibt die Beiträge vier Mal im Jahr vor. Für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Freiberufler nennt die SVS diese vier Tage als Fälligkeitstermine.
Grundlage: SVS, „Fälligkeit der Beiträge" (svs.at)
Jahresbeleg der Registrierkasse
31. Dezember
Besteht Registrierkassenpflicht, ist mit Ablauf des Kalenderjahres der Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen. Die Prüfung läuft über die Belegcheck-App des Finanzministeriums.
Grundlage: § 8 Abs 3 RKSV
Quellen
- SVS, Fälligkeit der Beiträgeabgerufen am
- § 45 Abs 2 EStG, Vorauszahlung (RIS)abgerufen am
- § 21 UStG, Voranmeldung und Erklärungsbefreiung (RIS)abgerufen am
- § 134 BAO, Erklärungsfristen (RIS)abgerufen am
- § 134a BAO, Quotenregelung (RIS)abgerufen am
- § 35 GSVG, SVS-Beiträge (RIS)abgerufen am
- § 8 Abs 3 RKSV, Jahresbeleg (RIS)abgerufen am
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
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