UVA über FinanzOnline: Fristen, Kennzahlen und Abgabe
Von Bernhard Götzendorfer, Stand:
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Wer eine UVA abgeben muss
Bei steuerpflichtigen Umsätzen berechnest du grundsätzlich für jeden Voranmeldungszeitraum die Umsatzsteuer selbst. Die Voranmeldung meldet diese Berechnung dem Finanzamt (§ 21 Abs. 1 UStG). Ob du tatsächlich einreichen musst, hängt auch von den folgenden Ausnahmen ab. Die Umsatzgrenze allein beantwortet daher noch nicht jede Frage.
Als in Österreich befreiter Kleinunternehmer verrechnest du auf deine befreiten Umsätze keine Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmergrenze liegt bei € 55.000 brutto. Sie gilt für das Vorjahr und das laufende Jahr (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG; USP Kleinunternehmen). Für diese Umsätze brauchst du normalerweise keine UVA. Ein freiwilliger Verzicht auf die Befreiung kann das ändern. Ein Verzicht gilt ab Jahresbeginn und bindet dich fünf Jahre (§ 6 Abs. 3 UStG). Auch aus eingekauften Leistungen kann eine eigene Steuerschuld entstehen (§ 19 UStG). Lass solche Fälle mit deiner Steuerberatung klären. Die Regeln zur überschrittenen Grenze erklärt der verlinkte Leitfaden.
Auch bei steuerpflichtigen Umsätzen kann die Einreichung entfallen. Lag dein maßgeblicher Vorjahresumsatz bei höchstens € 55.000, genügt grundsätzlich die vollständige, pünktliche Vorauszahlung. Unter dieser Grenze entfällt die Einreichung auch, wenn keine Vorauszahlung entsteht. Hast du einen Überschuss, bekommst du ihn nur gutgeschrieben, wenn du die UVA einreichst. Bestimmte steuerfreie Umsätze zählen für diese Grenze nicht mit. Das regelt § 1 der UVA-Verordnung. Zahlst du nicht pünktlich, meldest du einen Überschuss nicht richtig oder fehlen Aufzeichnungen, kann das Finanzamt die Einreichung verlangen (§ 2 UVA-Verordnung).
Entfällt die Einreichung, führst du die Aufstellung als interne Voranmeldung auf dem amtlichen Vordruck für deine Unterlagen. Nur wenn weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuss entsteht, entfällt auch diese Aufstellung (§ 21 Abs. 1 UStG). Eine Ausnahme von der Einreichung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du nichts berechnen oder zahlen musst.
Monat oder Quartal und die Frist
Lag dein Vorjahresumsatz bei höchstens € 100.000, ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr dein Voranmeldungszeitraum. Darüber meldest du monatlich. Du kannst bei niedrigerem Umsatz freiwillig den Monat wählen. Dafür gibst du die UVA für den ersten Kalendermonat fristgerecht ab. Diese Wahl gilt für das ganze Jahr (§ 21 Abs. 2 UStG).
Die Abgabe und die Zahlung sind am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats fällig. Bei einem Quartal zählst du ab dessen Ende (§ 21 Abs. 1 und 2 UStG). Verwechsle den Voranmeldungszeitraum nicht mit dem Monat der Abgabe. Die letzten Zeiträume eines Jahres werden erst im Folgejahr fällig.
Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Das gilt für die Abgabe (§ 108 Abs. 3 BAO) und für die Zahlung (§ 210 Abs. 3 BAO). Auch Karfreitag und 24. Dezember zählen dazu. Die Tabellen zeigen den 15. und zusätzlich das gesetzliche Fristende. Die App zeigt immer den 15. Wenn du am 15. abgibst und zahlst, bist du immer rechtzeitig.
Voranmeldungszeiträume 2026
Monate und Quartale 2026: der 15. nach § 21 Abs. 1 und 2 UStG und das gesetzliche Fristende für Abgabe und Zahlung nach § 108 Abs. 3 und § 210 Abs. 3 BAO. Nutze die Zeilen für deinen Rhythmus.
| Zeitraum | 15. des zweitfolgenden Monats | Frist endet |
|---|---|---|
| Jänner 2026 | 15.03.2026 | 16.03.2026 |
| Februar 2026 | 15.04.2026 | 15.04.2026 |
| März 2026 | 15.05.2026 | 15.05.2026 |
| April 2026 | 15.06.2026 | 15.06.2026 |
| Mai 2026 | 15.07.2026 | 15.07.2026 |
| Juni 2026 | 15.08.2026 | 17.08.2026 |
| Juli 2026 | 15.09.2026 | 15.09.2026 |
| August 2026 | 15.10.2026 | 15.10.2026 |
| September 2026 | 15.11.2026 | 16.11.2026 |
| Oktober 2026 | 15.12.2026 | 15.12.2026 |
| November 2026 | 15.01.2027 | 15.01.2027 |
| Dezember 2026 | 15.02.2027 | 15.02.2027 |
| Quartal 1 2026 | 15.05.2026 | 15.05.2026 |
| Quartal 2 2026 | 15.08.2026 | 17.08.2026 |
| Quartal 3 2026 | 15.11.2026 | 16.11.2026 |
| Quartal 4 2026 | 15.02.2027 | 15.02.2027 |
Voranmeldungszeiträume 2027
Monate und Quartale 2027: der 15. nach § 21 Abs. 1 und 2 UStG und das gesetzliche Fristende für Abgabe und Zahlung nach § 108 Abs. 3 und § 210 Abs. 3 BAO. Nutze die Zeilen für deinen Rhythmus.
| Zeitraum | 15. des zweitfolgenden Monats | Frist endet |
|---|---|---|
| Jänner 2027 | 15.03.2027 | 15.03.2027 |
| Februar 2027 | 15.04.2027 | 15.04.2027 |
| März 2027 | 15.05.2027 | 18.05.2027 |
| April 2027 | 15.06.2027 | 15.06.2027 |
| Mai 2027 | 15.07.2027 | 15.07.2027 |
| Juni 2027 | 15.08.2027 | 16.08.2027 |
| Juli 2027 | 15.09.2027 | 15.09.2027 |
| August 2027 | 15.10.2027 | 15.10.2027 |
| September 2027 | 15.11.2027 | 15.11.2027 |
| Oktober 2027 | 15.12.2027 | 15.12.2027 |
| November 2027 | 15.01.2028 | 17.01.2028 |
| Dezember 2027 | 15.02.2028 | 15.02.2028 |
| Quartal 1 2027 | 15.05.2027 | 18.05.2027 |
| Quartal 2 2027 | 15.08.2027 | 16.08.2027 |
| Quartal 3 2027 | 15.11.2027 | 15.11.2027 |
| Quartal 4 2027 | 15.02.2028 | 15.02.2028 |
Kennzahlen, Zahllast und Gutschrift
Das amtliche Formular heißt U 30. Es ordnet deine Umsätze und die abziehbare Vorsteuer bestimmten Kennzahlen zu. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus deinen betrieblichen Einkäufen, soweit du sie abziehen darfst. Nicht jede Rechnung berechtigt dazu (§ 12 UStG). Die Ausfüllhilfe U30a erklärt die Felder (BMF U30 und U30a).
Du brauchst die Zahlen für genau den gewählten Zeitraum. Gleiche deine Aufzeichnungen mit den Belegen ab. Prüfe vor allem, ob Umsätze fehlen oder Ausgaben doppelt erfasst sind. Übernimm keine Gesamtsumme aus einem anderen Zeitraum. Bei Leistungen aus dem Ausland oder Berichtigungen klärst du die Zuordnung mit deiner Steuerberatung.
Die Kennzahl 000 betrifft die Bemessungsgrundlage der Lieferungen und sonstigen Leistungen ohne Umsatzsteuer. In Kennzahl 022 steht die Bemessungsgrundlage für Umsätze mit 20 % Steuer. In Kennzahl 060 steht der Gesamtbetrag deiner Vorsteuern. Manche Vorsteuern haben eigene Kennzahlen, etwa bei Einfuhr oder Reverse Charge. Diese Beispiele decken nicht alle Geschäftsfälle ab (BMF U30 und U30a).
Das Ergebnis ist entweder eine Zahllast oder ein Überschuss, also eine Gutschrift. Eine Zahllast zahlst du an das Finanzamt. Ein Überschuss wird deinem Abgabenkonto gutgeschrieben (§ 21 Abs. 1 UStG). Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto ist noch keine Auszahlung auf dein Bankkonto.
Im Papierformular steht das Ergebnis bei Kennzahl 095. Diese Kennzahl gehört nicht in die U30-XML-Datei. FinanzOnline berechnet das Ergebnis aus den übermittelten Kennzahlen. Kennzahl 090 ist für sonstige Berichtigungen bestimmt und kein Ersatz für die Zahllast (BMF U30, U30a und U30-Übermittlungsschema).
Schritt für Schritt in FinanzOnline
Du kannst die Kennzahlen im Formular erfassen oder eine passende Datei hochladen. Die folgenden Schritte beschreiben den Ablauf ohne feste Menüpositionen. Die Quellen BMF U30 und das BMF-Portal zur U30-Übermittlung erläutern Formular und Dateiformat.
- Zahlen vorbereiten. Lege den Zeitraum fest und gleiche die Kennzahlen mit deinen Aufzeichnungen ab. Halte deine Steuernummer bereit.
- In FinanzOnline anmelden. Wähle deinen Betrieb und die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das passende Jahr und den passenden Monat oder das Quartal.
- Formular oder Datei wählen. Trage die Kennzahlen in die entsprechenden Felder ein. Wenn du eine U30-XML-Datei nutzt, lade sie über die Dateiübermittlung hoch. Verwende für denselben Zeitraum nur den gewählten Weg.
- Angaben kontrollieren. Vergleiche Steuernummer, Zeitraum und Beträge mit deiner vorbereiteten UVA. Lies die Hinweise von FinanzOnline. Kläre Abweichungen, bevor du die Abgabe abschließt.
- Abgabe abschließen und Ergebnis nachsehen. Kontrolliere die Rückmeldung zur Verarbeitung. Ein gespeicherter Entwurf oder eine heruntergeladene Datei belegt noch keine erfolgreiche Abgabe. Heb das Protokoll zusammen mit deinen Unterlagen auf.
- Zahllast zahlen. Die Abgabe überweist kein Geld. Veranlasse die Zahlung selbst und kontrolliere den Zeitraum sowie den Betrag. Die Zahlungsfrist steht in § 21 Abs. 1 UStG.
Was BuchhaltGenie vorbereitet
Im Tarif Pro rechnet BuchhaltGenie die Kennzahlen der UVA und erstellt die Datei zum Hochladen in FinanzOnline. Hochladen und abgeben machst du selbst. Grundlage sind die in BuchhaltGenie erfassten Daten. Fehlende Belege oder falsch zugeordnete Beträge musst du vorher ergänzen oder berichtigen.
BuchhaltGenie übermittelt nichts ans Finanzamt und veranlasst keine Zahlung. Du kontrollierst die vorbereiteten Zahlen, gibst die UVA in FinanzOnline ab und zahlst eine Zahllast selbst. Die Datei ist eine Vorbereitung für diesen Ablauf. Sie ersetzt weder die Abgabe noch deine Steuerberatung.
Vergleiche nach der Verarbeitung auch das Ergebnis in FinanzOnline. Durch die Berechnung aus den Kennzahlen können Rundungsunterschiede zur gebuchten Steuer entstehen. Bleibt eine Differenz unklar, klärst du sie mit deiner Steuerberatung, bevor du zahlst.
Quellen
- § 21 UStG, Voranmeldung, Zahlung und Gutschrift (RIS)abgerufen am
- § 6 UStG, Kleinunternehmerbefreiung (RIS)abgerufen am
- § 12 UStG, Vorsteuerabzug (RIS)abgerufen am
- § 19 UStG, Steuerschuld (RIS)abgerufen am
- UVA-Verordnung, Entfall der Einreichung (RIS)abgerufen am
- § 108 BAO, Fristende (RIS)abgerufen am
- § 210 BAO, Fälligkeit der Zahlung (RIS)abgerufen am
- Fristen und Fälligkeiten (USP)abgerufen am
- Umsatzsteuervoranmeldung (USP)abgerufen am
- Kleinunternehmen (USP)abgerufen am
- U 30, Umsatzsteuervoranmeldung (BMF)abgerufen am
- U30a, Ausfüllhilfe 2026 (BMF)abgerufen am
- U30-Übermittlung, Erklärungen und Anträge (BMF)abgerufen am
- U30-Übermittlungsschema ab Juli 2026 (BMF)abgerufen am
