Gemeinsam österreichische EPUs digitalisieren
Für Bilanzbuchhalter, Buchhalter & Unternehmensberater: Empfehlen Sie BuchhaltGenie und verdienen Sie 20% wiederkehrende Provision.
Hinweis: Steuerberater & Wirtschaftsprüfer können gemäß § 79 Abs 2 WTBG 2017 keine Provisionen erhalten. Details unten.
Hinweis zur Waitlist-Phase: Unser Partnerprogramm befindet sich in der Vorbereitungsphase. Details zu Provisionen, Schulungen und Partner-Dashboard können sich bis zum offiziellen Launch (Q2 2026) ändern. Alle Angaben sind vorläufig und unverbindlich.
Ihre Vorteile als BuchhaltGenie-Partner
Verdienen Sie passives Einkommen und bieten Sie Ihren Mandanten moderne Tools
20% wiederkehrende Provision
Für Bilanzbuchhalter, Buchhalter & Unternehmensberater: Verdienen Sie jeden Monat 20% vom Netto-Abo-Preis (ohne MwSt.) Ihrer empfohlenen Mandanten. Solange diese BuchhaltGenie nutzen, erhalten Sie Ihre Provision. Die Abrechnung erfolgt voraussichtlich quartalsweise per Gutschrift.
- Starter (€19.99/Monat) = €3.33 Provision/Monat
- Pro (€49.99/Monat) = €8.33 Provision/Monat
- Business (€99.99/Monat) = €16.66 Provision/Monat
- Enterprise = individuelle Provision (Kontakt)
§ 79 WTBG: Steuerberater & Wirtschaftsprüfer können keine Provisionen erhalten. Diese können BuchhaltGenie dennoch empfehlen – wir bieten alternative Vorteile (z.B. Rabatte für Ihre Mandanten).
Schulungen & Support-Materialien
Werden Sie BuchhaltGenie-Experte durch unsere Partner-Materialien und Schulungen. Perfekt, um Ihre Mandanten optimal zu beraten.
- Onboarding-Schulung (auf Anfrage, online)
- Feature-Updates & Webinare (nach Verfügbarkeit)
- Partner-Badge für Ihre Website (ab Q2 2026)
- Umfangreiche Dokumentation & Video-Tutorials
Schulungsangebot wird nach Launch-Phase (Q2 2026) weiter ausgebaut.
Co-Marketing Support
Wir unterstützen Sie beim Marketing mit fertigen Materialien, Social Media-Vorlagen und gemeinsamen Kampagnen.
- Fertige E-Mail-Vorlagen für Mandanten
- Social Media Graphics (LinkedIn, Instagram)
- Gemeinsame Webinare & Events
Partner-Dashboard & Mandantenverwaltung
COMING SOONVerwalten Sie alle empfohlenen Mandanten, tracken Sie Ihre Provisionen und sehen Sie Statistiken in Echtzeit (verfügbar ab Q2 2026).
- Übersicht aller empfohlenen Mandanten
- Monatliche & jährliche Provisionsberichte
- Unique Referral-Link mit Tracking
Partnerschaften für Österreich – Volle Compliance
Vollständige Compliance für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mandanten
UStG §11 konform
Österreichische Rechnungslegung vollständig compliant
DSGVO-konform
Datenschutz nach EU-Standards, Server in Wien/Frankfurt
GISA: 38550959
Offiziell registrierter IT-Dienstleister in Österreich
BibuG-konform
Keine geschützten Titel, rechtlich geprüft
Wichtiger rechtlicher Hinweis (BibuG/WTBG-Konformität)
Für Bilanzbuchhalter, Buchhalter & Unternehmensberater in Österreich
BuchhaltGenie ist ein Software-Tool zur Unterstützung der Buchhaltung und erbringt keine steuerliche oder bilanzbuchhalterische Beratung im Sinne des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG) oder des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG).
Sie als Partner bleiben der unabhängige Berater Ihrer Mandanten. BuchhaltGenie dient ausschließlich als technisches Hilfsmittel für:
- Rechnungserstellung und -verwaltung
- Einnahmen-/Ausgabenerfassung
- Automatische UStG-Validierung (technisch, keine Rechtsberatung)
- Export für FinanzOnline
Keine Berufsausübung: Die Nutzung von BuchhaltGenie durch Ihre Mandanten stellt keine Ausübung der Tätigkeiten eines Steuerberaters, Buchhalters oder Bilanzbuchhalters dar. Alle steuerlich relevanten Entscheidungen und Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich durch Sie als qualifizierter Fachberater.
Wichtig: Provisionsverbot für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Gemäß § 79 Abs 2 WTBG 2017 (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz) ist Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern jede Tätigkeit auf Provisionsbasis verboten, die ihre Unabhängigkeit gefährden könnte.
Daher gilt: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können NICHT am BuchhaltGenie-Partnerprogramm mit Provisionen teilnehmen. Diese gesetzliche Regelung schützt Ihre Unabhängigkeit.
Provisionsberechtigt sind: Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner und Unternehmensberater (keine WTBG-Beschränkung).
Rechtsgrundlagen: BibuG (BGBl. I Nr. 191/2014), WTBG 2017 (BGBl. I Nr. 137/2017) insb. § 79 Abs 2, UWG (BGBl. I Nr. 62/2007). Stand: Dezember 2025.
Ihr Provisionspotenzial
20% wiederkehrende Provision (vom Netto-Preis) – Beispielberechnungen für verschiedene Szenarien
| Abo-Tarif | Kunde zahlt | Ihre Provision (20%) |
|---|---|---|
| Starter | €19.99/Monat | €3.33/Monat |
| Pro | €49.99/Monat | €8.33/Monat |
| Business | €99.99/Monat | €16.66/Monat |
| Enterprise | Individuell | 20% vom Preis |
* Provisionen werden vom Netto-Abo-Preis (ohne MwSt.) berechnet. Alle bezahlten Tarife (Starter, Pro, Business, Enterprise) sind provisionsberechtigt. Die Tabelle zeigt ausgewählte Beispiele.
* Durchschnittliche Provision bei gemischten Tarifen (Starter, Pro, Business, Enterprise). Tatsächliche Provision abhängig von gewählten Tarifen Ihrer Mandanten.
Häufig gestellte Fragen
Warum können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer KEINE Provision erhalten?
Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) § 79 Abs 2 verbietet Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern jede Form von Nebentätigkeiten auf Provisionsbasis. Wörtlich: "Die Ausübung zusätzlicher Tätigkeiten ist untersagt, wenn diese auf Provisionsbasis beruhen oder die Unabhängigkeit bei der Ausübung der Berufsberechtigung gefährden." Dies ist eine gesetzliche Compliance-Anforderung zum Schutz Ihrer Unabhängigkeit. Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Unternehmensberater unterliegen diesem Verbot NICHT und können die 20% Provision erhalten.
Wer kann am Partnerprogramm mit Provisionen teilnehmen?
Provisionsberechtigt sind: Bilanzbuchhalter (BibuG), Buchhalter, Personalverrechner, Unternehmensberater und IT-Berater. NICHT provisionsberechtigt gemäß § 79 Abs 2 WTBG 2017: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Letztere können BuchhaltGenie dennoch empfehlen – wir bieten alternative Vorteile wie Rabatte für Ihre Mandanten.
Wie funktioniert die 20% Provision genau?
Für provionsberechtigte Partner (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Berater): Sie erhalten 20% des monatlichen Netto-Abo-Preises (ohne MwSt.) für jeden Mandanten, den Sie empfehlen – und zwar solange dieser aktiv ist. Beispiele: Starter (€19.99 Brutto) = €3.33/Monat, Pro (€49.99 Brutto) = €8.33/Monat, Enterprise = individuelle Provision je nach Preis. Die Provision wird monatlich berechnet und quartalsweise ausbezahlt.
Wie lange erhalte ich die Provision?
So lange Ihr empfohlener Mandant ein aktives BuchhaltGenie-Abo hat, erhalten Sie Ihre monatliche Provision. Es gibt keine zeitliche Begrenzung – echte wiederkehrende Einnahmen.
Gibt es eine Mindestanzahl an Empfehlungen?
Nein! Sie können bereits mit einer einzigen Empfehlung starten. Es gibt keine Mindestanzahl und keine monatlichen Verpflichtungen.
Wie tracke ich meine empfohlenen Mandanten?
Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie einen einzigartigen Referral-Link (z.B. buchhaltgenie.at/signup?ref=STEUERBERATUNG-MUELLER-2025). Alle Registrierungen über diesen Link werden automatisch Ihnen zugeordnet. Ab Q2 2026 haben Sie Zugriff auf ein Partner-Dashboard mit allen Statistiken.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Für die Provisionsberechtigung: Sie sollten als Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner oder Unternehmensberater in Österreich tätig sein und regelmäßig EPU-Kunden betreuen. Ein aktives Gewerbe (GISA-Zahl) ist von Vorteil. WICHTIG: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können aufgrund § 79 Abs 2 WTBG 2017 keine Provisionen erhalten.
Fallen für mich Kosten an?
Nein, die Partnerschaft ist für Sie komplett kostenlos. Es gibt keine Setup-Gebühren, keine monatlichen Kosten und keine versteckten Ausgaben. Sie verdienen ausschließlich durch Provisionen.
Für welche Tarife erhalte ich Provision?
Sie erhalten 20% Provision für ALLE bezahlten Tarife: Starter (€3.33/Monat), Pro (€8.33/Monat) und Enterprise (individuelle Provision). Der kostenlose FREE-Plan ist nicht provisionsberechtigt. Die Provision wird vom Netto-Abo-Preis (ohne MwSt.) berechnet.
Welche Schulungen werden tatsächlich angeboten?
Schulungen werden nach individueller Vereinbarung angeboten. In der Launch-Phase (Q1-Q2 2026) stellen wir umfangreiche Dokumentation, Video-Tutorials und schriftliche Guides bereit. Live-Schulungen (Onboarding, Feature-Updates) werden nach Bedarf ab Q2 2026 organisiert. Alle Materialien sind darauf ausgelegt, dass Sie Ihre Mandanten optimal beraten können.
Wie werden die Provisionen abgerechnet und ausbezahlt?
Geplant ist eine quartalsweise Abrechnung per Gutschrift. Sie erhalten von uns eine detaillierte Gutschrift per E-Mail, die alle empfohlenen Mandanten und deren Provisionen auflistet. Diese Gutschrift gilt als Rechnung gemäß UStG §11. Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung auf Ihr Bankkonto. Sie führen die darauf anfallende Umsatzsteuer (20%) selbst ab. Details zum Abrechnungsverfahren werden bei Vertragsabschluss finalisiert.
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